Wir haben die Antworten zu den häufigsten Fragen nach Themen geordnet.
Sie können auch direkt über die Suchfunktion nach einer FAQ suchen.
Das Berufsbild Naturheilpraktiker definiert die Rollen und Kompetenzen des neuen Berufes. Es stellt die Grundlage dar für die HFP und zeigt (zusammen mit den Modulbeschrieben und Ausbildungs-Ressourcen) somit das entsprechend zu erreichende Prüfungsniveau auf.
Das Berufsbild entstand im Rahmen der Berufsfeldanalyse durch die beiden OdA AM und KT (2012). Dazu wurden erfahrene Praktiker / Praktikerinnen zu ihren Tätigkeiten sowie Berufsrollen befragt, es wurden Berufssituationen und dafür erforderliche Kompetenzen erfasst. Diese Kompetenzen und Rollen sind die Basis für das Kompetenzprofil. Das Berufsbild ist vor der Genehmigung bei den Mitgliedverbänden und wichtigsten Steakholdern breit vernehmlasst worden.
Das Dokument Grundlagen der Alternativmedizin stellt das gemeinsame, fachrichtungsübergreifende Verständnis der therapeutischen Basis des neuen Berufes dar.
Die Anmeldung zur Höheren Fachprüfung (HFP) erfolgt online auf der Webseite der OdA AM unter «Anmeldung/Abmeldung». Der Link zur Anmeldung wird mit der Ausschreibung der HFP aufgeschaltet. Ausserhalb der Dauer der Ausschreibung ist es nicht möglich, sich zur HFP anzumelden.
Die HFP-Diplome sind fachrichtungsspezifisch, bzw. die HFP Prüfung ist fachrichtungsspezifisch und kann deshalb nur in einer Fachrichtung abgeschlossen werden. Es ist aber grundsätzlich möglich, zusätzliche Fachrichtungen in einer weiteren Prüfung zu absolvieren.
Die Prüfungsordnung (PO) wurde von der Trägerorganisation der HFP, der OdA AM erstellt und durch das SBFI öffentlich ausgeschrieben und genehmigt. Die PO wurde bei den Mitgliedorganisationen mehrfach vernehmlasst und in der DV genehmigt. Die PO wird periodisch durch die QSK mit den notwendigen Anpassungen versehen, von den Delegierten der OdA AM formal genehmigt und dem SBFI zur offiziellen Genehmigung eingereicht.
Nein, die reinen Beurteilungsdokumente sind interne Prüfungsdokumente, welche nicht einsehbar sind. Eine Einsicht in das massgebende Beurteilungsprotokoll ist aber im Rahmen einer offiziellen Prüfungseinsicht (für nicht bestandene Prüfungsteile) möglich. Von diesem Beurteilungsprotokoll kann danach gegen eine Aufwandentschädigung eine Kopie abgegeben werden.