Die Ausbildung zum Naturheilpraktiker oder zur Naturheilpraktikerin mit eidg. Diplom führt zu einem Tertiärabschluss des Berufsbildungssystems. Voraussetzung für das Studium ist deshalb ein Abschluss auf SEK II-Niveau, also ein Eidg. Fähigkeitszeugnis, Matur oder ein gleichwertiger Abschluss. Häufig wird dieser Beruf auch als Zweitberuf gewählt. Wer diesen Beruf erlernen will, sollte zudem über folgende Voraussetzungen verfügen:
Hallo. Ich bin ein kleiner Blindtext. Und zwar schon so lange ich denken kann. Es war nicht leicht zu verstehen, was es bedeutet, ein blinder Text zu sein: Man ergibt keinen Sinn. Wirklich keinen Sinn. Man wird zusammenhangslos eingeschoben und rumgedreht – und oftmals gar nicht erst gelesen. Aber bin ich allein deshalb ein schlechterer Text als andere? Na gut, ich werde nie in den Bestsellerlisten stehen. Aber andere Texte schaffen das auch nicht. Und darum stört es mich nicht besonders blind zu sein. Und sollten Sie diese Zeilen noch immer lesen, so habe ich als kleiner Blindtext etwas geschafft, wovon all die richtigen und wichtigen Texte meist nur träumen.
Die Bildungsanbieter können die Ausbildung zu den Modulabschlüsse in einer klar modularisierten Form oder in einer Lehrgangsform anbieten. Sie müssen jedoch ihre Institution und die Module durch die Qualitätssicherungskommission AM akkreditieren lassen. Dies gewährleistet die Einhaltung der Mindestanforderungen der OdA AM und weist die Qualität gegenüber Ihnen als den Kunden aus.