Der Beruf des Naturheilpraktikers erfordert eine fundierte mehrjährige theoretische und praktische Ausbildung, welche mit der Höheren Fachprüfung abschliesst. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen sieben definierte Modulabschlüsse erworben werden - entweder über den Besuch und erfolgreichen Abschluss der entsprechenden Module oder über das Gleichwertigkeitsverfahren.
Die Bildungsanbieter müssen ihre Institution und die Module durch die Qualitätssicherungskommission der OdA AM akkreditieren lassen. Dies gewährleistet die Einhaltung der Mindestanforderungen der OdA AM und weist die Qualität gegenüber den Kunden aus.